allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht innert 7 Tagen seit Vertragsdatum beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis eingeschlossene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Die örtlichen Gäste- und Tourismusabgaben sind im Preis inbegriffen.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
4. Endreinigung
Wird im Vertrag die Endreinigung eingeschlossen, ist das Mietobjekt besenrein und aufgeräumt zu verlassen. Angebrauchte Lebensmittel sind zu entsorgen und die Decken/Kissen sind wieder in den voregesehenen Säcken zu verstauen.
Wird die Endreinigung selbst durchgeführt, umfasst diese folgende Arbeiten:
- Ganzes Haus inkl. Terrasse und Holzschopf aufräumen (gleicher Zustand wie bei der Ankunft), Grill gereinigt
- Staubsaugen im ganzen Haus, Flächen abstauben
- Dusche, Lavabo und WC und Flächen mit Putzmittel reinigen, Duschsiffon „enthaaren“
- Ofen reinigen (Asche leeren, Glas reinigen, abstauben)
- Kühlschrank und Backofen auswischen, Schränke aufräumen
- Parkett mit Parkettreinigungstuch aufnehmen, Boden im Bad und im Eingang feucht aufwischen
Der Vermieter behält sich vor, eine allfällige Nachreinigung in Rechnung zu stellen.
5. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, Insbesondere bei Inbetriebnahme und Verlassen der Hütte sind die Richtlinien gemäss Handbuch und Checkliste genauestens zu befolgen! Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
6. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
7. Zufahrt/Erreichbarkeit
Falera ist autofrei. Die Durchfahrt ist nur mit entsprechender Bewilligung erlaubt. Diese wird dem Mieter nach Erhalt der Schlusszahlung zugestellt. Im Winter ist die Hütte nur via Sessellift erreichbar. Das Auto ist auf dem öffentlichen Parkplatz am Dorfeingang abzustellen. Für die Beachtung der Betriebszeiten des Sessellifts ist der Mieter selbst verantwortlich.
8. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 42 Tage vor Anreise: CHF 200.-- Bearbeitungsgebühr
41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
9. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Dies gilt nicht, wenn die Tegia Sulai aufgrund fehlender Zufahrts-möglichkeit oder infolge des eingestellten Bahnbetriebs erschwert erreichbar ist.
10. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein.
Jegliche Haftung an Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen, sowohl für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht innert 7 Tagen seit Vertragsdatum beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis eingeschlossene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Die örtlichen Gäste- und Tourismusabgaben sind im Preis inbegriffen.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
4. Endreinigung
Wird im Vertrag die Endreinigung eingeschlossen, ist das Mietobjekt besenrein und aufgeräumt zu verlassen. Angebrauchte Lebensmittel sind zu entsorgen und die Decken/Kissen sind wieder in den voregesehenen Säcken zu verstauen.
Wird die Endreinigung selbst durchgeführt, umfasst diese folgende Arbeiten:
- Ganzes Haus inkl. Terrasse und Holzschopf aufräumen (gleicher Zustand wie bei der Ankunft), Grill gereinigt
- Staubsaugen im ganzen Haus, Flächen abstauben
- Dusche, Lavabo und WC und Flächen mit Putzmittel reinigen, Duschsiffon „enthaaren“
- Ofen reinigen (Asche leeren, Glas reinigen, abstauben)
- Kühlschrank und Backofen auswischen, Schränke aufräumen
- Parkett mit Parkettreinigungstuch aufnehmen, Boden im Bad und im Eingang feucht aufwischen
Der Vermieter behält sich vor, eine allfällige Nachreinigung in Rechnung zu stellen.
5. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, Insbesondere bei Inbetriebnahme und Verlassen der Hütte sind die Richtlinien gemäss Handbuch und Checkliste genauestens zu befolgen! Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
6. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
7. Zufahrt/Erreichbarkeit
Falera ist autofrei. Die Durchfahrt ist nur mit entsprechender Bewilligung erlaubt. Diese wird dem Mieter nach Erhalt der Schlusszahlung zugestellt. Im Winter ist die Hütte nur via Sessellift erreichbar. Das Auto ist auf dem öffentlichen Parkplatz am Dorfeingang abzustellen. Für die Beachtung der Betriebszeiten des Sessellifts ist der Mieter selbst verantwortlich.
8. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 42 Tage vor Anreise: CHF 200.-- Bearbeitungsgebühr
41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
9. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Dies gilt nicht, wenn die Tegia Sulai aufgrund fehlender Zufahrts-möglichkeit oder infolge des eingestellten Bahnbetriebs erschwert erreichbar ist.
10. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein.
Jegliche Haftung an Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen, sowohl für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.